Warenausgabe
Die Warenausgabe ist das Herzstück deines Cannabis-Clubs. Hier gibst du Cannabis-Produkte an Mitglieder deines Clubs oder – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – auch an Nicht-Mitglieder aus.
In der Hanf-App wird die Warenausgabe klar, rechtssicher und effizient abgebildet. Dank deiner vorbereitenden Schritte in der App (z. B. Produktanlage, Bestandsverwaltung oder Mitgliederverwaltung) läuft die Ausgabe weitgehend automatisiert und bleibt dabei jederzeit nachvollziehbar und gesetzeskonform.
In diesem Kapitel zeigen wir dir, wie sich die Warenausgabe an Mitglieder von der an Nicht-Mitglieder unterscheidet – und wie du beide Varianten sicher und einfach abwickelst.
Wenn bei der Rechnungserstellung usw. etwas nicht so abläuft, wie du es gerne hättest, schau gerne unter Einstellungen > Verkaufseinstellungen
nach, ob du dort etwas anpassen kannst.
Dort kannst du viele individuelle Einstellungen vornehmen.
Hier erklären wir dir mehr dazu.
Rechtlicher Rahmen: Ausgabe von Cannabis
Das KCanG regelt die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland und legt fest, unter welchen Bedingungen Cannabis-Social-Clubs Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Die Abgabe von Cannabis an Nicht-Mitglieder ist grundsätzlich nicht gestattet.
Wichtige Punkte:
- Abgabe ausschließlich an Mitglieder:
Cannabis-Clubs dürfen Cannabis nur an ihre registrierten Mitglieder abgeben. Eine Abgabe von Cannabisblüten an Nicht-Mitglieder, auch zu Probe- oder Werbezwecken, ist nicht erlaubt.
- Mitgliedschaftsvoraussetzungen:
Personen, die Cannabis von einem Club beziehen möchten, müssen volljährig sein und eine offizielle Mitgliedschaft im Club besitzen. Dies dient der Kontrolle und Nachverfolgbarkeit der Abgaben.
- Dokumentationspflicht:
Jede Abgabe von Cannabis muss sorgfältig dokumentiert werden, einschließlich der Angaben zum Mitglied, zur ausgegebenen Menge und zum Zeitpunkt der Abgabe.
Ausgabe von Vermehrungsmaterial an Nicht-Mitglieder
Gemäß dem Cannabisgesetz (KCanG) dürfen Anbauvereinigungen unter bestimmten Bedingungen Vermehrungsmaterial, also Stecklinge und Samen, an Nicht-Mitglieder abgeben.
Regeln:
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Erwachsene Nicht-Mitglieder können pro Kalendermonat bis zu 5 Stecklinge oder 7 Samen für den privaten Eigenanbau erhalten.
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Bei einer gemischten Abgabe von Samen und Stecklingen dürfen insgesamt maximal 5 Stück weitergegeben werden.
Wichtige Voraussetzungen:
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Altersnachweis: Die Abgabe ist nur an Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland erlaubt.
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Persönliche Übergabe: Die Übergabe muss persönlich erfolgen.
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Dokumentation: Anbauvereinigungen müssen jede Abgabe sorgfältig dokumentieren, einschließlich Alters- und Wohnsitzkontrolle durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.
📄️ Warenausgabe an Externe
Die Warenausgabe an Nicht-Mitglieder funktioniert ähnlich wie die Warenausgabe an Mitglieder.
📄️ Warenausgabe an Mitglieder
Die Warenausgabe ist einer der zentralen Momente in deinem Club.